Förderungen für Unternehmen
WeGebAU – Förderungen für geringqualifizierte Beschäftigte
Mit dem WeGebAU fördert die Bundesagentur für Arbeit auch Umschulungen und Weiterbildungen für Beschäftigte. Voraussetzung ist, dass es sich um geringqualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen handelt. Für die Dauer der Qualifizierung müssen die Arbeitnehmer freigestellt werden und das Arbeitsentgelt weiterhin gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unternehmen bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterstützt werden.
- Geringqualifizierte Beschäftigte (ohne verwertbaren Berufsabschluss oder mind. 4 Jahre in ungelernter/angelernter Tätigkeit)
- Förderbar sind Umschulungen und Weiterbildungen
- AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers erforderlich, cimdata erfüllt diese Voraussetzung
- Für eine abgeschlossene Umschulung kann der Beschäftigte eine Abschlussprämie erhalten
Qualifizierungschancengesetz – Förderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, je nach Unternehmensgröße Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnkosten zu erhalten, wenn die Mitarbeiter an Weiterbildungen teilnehmen.
Gefördert werden Weiterbildungen, die Inhalte vermitteln, die über die kurzfristige arbeitsplatzbezogene Tätigkeit hinausgehen. Zudem werden Arbeitnehmer/-innen gefördert, wenn deren Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurückliegt und sie in den vergangenen vier Jahren nicht an einer entsprechenden Weiterbildung teilgenommen haben. Darüber hinaus muss die Qualifizierung länger als vier Wochen oder 160 Stunden dauern und AZAV-zertifiziert sein. Auf die Weiterbildungen von cimdata treffen diese Kriterien zu. Wer in welcher Höhe gefördert wird, erfahren Sie auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz.