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Förderungen in der Weiterbildung

Für die Kurse und Pakete in der Weiterbildung besteht die Möglichkeit der Förderung. Hier finden Sie eine erste Übersicht über Förderungen und Prämien, wir beraten Sie gern auch persönlich dazu in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Bildungsgutschein

Das wichtigste Fördermittel für Weiterbildungen in Deutschland ist der Bildungsgutschein (BGS). Durch diesen können Arbeitssuchende, aber auch Arbeitnehmer ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt verbessern.

  • Antragstellende müssen dazu in der Regel bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mind. drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
  • Bei Erfüllung der individuellen Zugangsvoraussetzungen ist eine Förderung nach dem SGB II und dem SGB III möglich

Mehr Infos zum Bildungsgutschein gibt es hier.

Bildungsprämie

Eigeninitiative wird gefördert – mit einem Zuschuss für Ihre Weiterbildung. Es werden 50% der Kursgebühren, max. aber 500 € übernommen. Die Bedingungen sind:

  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung in Berlin, Hamburg, Rostock oder
  • nehmen über cim@Home am Unterricht teil.

Bildungsscheck Brandenburg

Durch den Bildungsscheck Brandenburg können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg eine Förderung für eine berufsbezogene Weiterbildung beantragen und werden mit einer Kostenübernahme von bis zu 70% unterstützt. Das gilt

  • für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungen
  • für Kursgebühren ab 1.000 €
  • unabhängig von Einkommens- und Altersgrenzen
  • bei einer Antragsstellung, die mind. 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgt ist und vor Vertragsabschluss mit einem Bildungsträger von der ILB bewilligt wurde

Weiterbildungsscheck Sachsen individuell

Durch den Weiterbildungsscheck Sachsen individuell können

  • Beschäftigte
  • Auszubildende und Berufsfachschüler
  • Personen, die (wieder) in das Erwerbsleben einsteigen wollen,
    (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger),

eine Förderung für eine Weiterbildung beantragen. Von den Weiterbildungskosten werden bis zu 80% übernommen, wenn drei Angebote vom Anspruchnehmer eingeholt und vorgelegt werden.

Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt

Mit dieser Förderungsmöglichkeit können

  • Arbeitnehmer/-innen mit einem mtl. Bruttogehalt unter 4.575€ oder
  • Arbeitslose ohne Leistungsanspruch nach SGB II oder III

einen Zuschuss von 60-90% für eine berufliche Weiterbildung erhalten, wenn die Förderung mindestens sechs Kalenderwochen vor Weiterbildungsbeginn beantragt wird.

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus können

  • Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Freiberufler
  • Inhaber von Kleinstbetrieben

die Förderung einer beruflichen Weiterbildung beantragen. Es werden 50% und höchstens 2.000 € übernommen, der Rest ist vom Arbeitgeber zu tragen.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Weiterbildungsbonus können

  • Erwerbstätige
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Geringqualifizierte
  • Aufstocker
  • Teilnehmer des Programms „Hamburger Modell“
  • Selbstständige und Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft

die Förderung einer berufsbezogenen Weiterbildung und von Coachings beantragen. Es werden zwischen 50 und 100% der Kosten bezuschusst, max. jedoch 2.000€ übernommen.

Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Bildungsscheck können sich

  • Beschäftigte in Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern

eine Weiterbildung fördern lassen. Diese muss an einer Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden, die nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkannt ist. Dies trifft bei cimdata zu.

Bildungsscheck NRW

Individuelle und betriebliche Förderung für

  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer
  • Selbstständige
  • Beschäftigte

Es können pro Kalenderjahr ein Scheck pro Person ausgegeben werden. Es werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR gefördert. Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben.