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Hinweisgeberportal

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird natürlichen Personen, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße in einem Unternehmen erlangt haben, die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, Hinweise zu melden bzw. Verstöße offenzulegen. Der Gesetzgeber regelt im HinSchG den Schutz der hinweisgebenden Person, sowie von Personen, welche von dem Hinweis betroffen sind.

In diesem Portal haben Sie die Möglichkeit, sowohl anonyme als auch vertrauliche Hinweise bezüglich des Unternehmens cimdata Bildungsakademie GmbH aufzugeben. Im Gegensatz zu einem vertraulichen Hinweis erfolgen bei einem anonymen Hinweis keinerlei Angaben zu Ihrer Person. Es können deshalb keine Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person gezogen werden.

 
Empfehlung

Um Ihren Hinweis bestmöglich zu anonymisieren und Rückschlüsse auf Ihre Person zu vermeiden, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Geben Sie keine personenbezogenen Daten in Ihrer Mitteilung an
  • Senden Sie Ihren Hinweis nicht aus dem Firmennetzwerk
  • Verwenden Sie bei vertraulichen Hinweisen keine E-Mailadresse Ihrer Firma

Wenn Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben, geht es hier zum Hinweisgeberportal für die cimdata Bildungsakademie GmbH:

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