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Für Menschen in beruflicher Rehabilitation

Sie stehen mitten im Berufsleben und können Ihren bisherigen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Dann können Sie Unterstützung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten – zum Beispiel für eine Umschulung oder Weiterbildung. So gelingt Ihnen der berufliche Neustart mit Perspektive.

Die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie für eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung in Frage kommen.

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist gefährdet oder bereits gemindert, z. B. durch Krankheit, Unfall oder körperliche bzw. psychische Einschränkungen.

  • In der Regel müssen Sie mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

  • Durch berufliche Rehabilitation (z. B. Umschulung, Weiterbildung) besteht eine realistische Chance, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.

  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen. Beamte, Berufssoldat:innen und Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sind in der Regel ausgeschlossen.

Die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die möglichen Leistungen

Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden persönliche Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit ebenso berücksichtigt wie die aktuelle Arbeitsmarktsituation. Die Leistungen werden individuell mit Ihnen vereinbart und können unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:

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Förderung einer Umschulung oder Weiterbildung

z. B. bei cimdata zur Wiedereingliederung und Entwicklung neuer Perspektiven

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Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

z. B. Coachings zur beruflichen Orientierung oder Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung

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Wohnungshilfen

z. B. Förderbeträge für den behindertengerechten Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs

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Arbeitsassistenz

z. B. Begleitung oder Unterstützung bei körperlich anspruchsvollen Aufgaben oder Hilfe bei organisatorischen oder kommunikativen Tätigkeiten

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Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel

z. B. Hilfsmittel für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder Bedienungshilfen für Computer und Maschinen

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Kraftfahrzeughilfe

z. B. Zuschüsse für den Kauf eines Autos oder für die behindertengerechte Zusatzausstattung Ihres Autos

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, in welchem wir Ihre Situation individuell und in Ruhe besprechen.